
Fördermittel
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Deine Weiterbildung, indem sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Kosten der Weiterbildung, die Prüfungsgebühren, die Ausgaben für Bücher, die Fahrtkosten oder die Kosten der Kinderbetreuung übernehmen kann.
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung – Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf die o.g. Unterstützung.
Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose als auch berufstätige Menschen mit Wohnsitz in Deutschland erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du:
- dadurch Deine Arbeitslosigkeit beenden kannst,
- als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden oder
- Deinen Berufsabschluss nachholen kannst.
Einen Bildungsgutschein erhalten
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, benötigst Du einen Beratungstermin bei Deiner Arbeitsagentur. In dieser persönlichen Beratung wird geprüft, ob Du die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllst und welche Förderungen Dich bei Deiner Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen.
Da die Bestrebungen der Arbeitsagentur darauf abzielen, Dich schnellstmöglich in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, können u.a. folgende Faktoren/Themen im Beratungsgespräch wichtig sein:
- Deine Motivation: zeige, wie hoch motiviert Du bist, Dich weiterzubilden und einen Job auf diesem Gebiet zu finden, sowie Deine Begeisterung und Dein starkes Interesse am Erwerb neuer Kenntnisse.
- Arbeitsmarktnachfrage: je stärker die in der angestrebten Weiterbildung vermittelten Fähigkeiten auf dem Markt nachgefragt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Genehmigung der Förderung. Mache deshalb im Beratungsgespräch klar, wie sehr die Kompetenzen, die Du zu erwerben versuchst, auf dem Arbeitsmarkt gefragt werden und Deine Chancen auf der Stellensuche erhöhen.
- Beruflicher Hintergrund: solltest Du in dem Bereich, in dem Du die Weiterbildung anstrebst, bereits gearbeitet haben, stelle diesen Fakt anhand Deines aktuellen Lebenslaufs heraus. Die Weiterentwicklung Deiner Fähigkeiten erhöht Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und damit auf die Förderung der angestrebten Weiterbildung.
Wichtig ist, dass Du Dich vor Beginn der Weiterbildung an die Arbeitsagentur wendest. Die bereits begonnenen Maßnahmen können nicht unterstützt werden.
Des weiteren ist wichtig zu wissen, dass jeder Bildungsgutschein nur eine begrenzte Zeit (i.d.R. ca. 3-4 Monate) gültig ist und nur für Angebote bei zugelassenen Bildungsanbietern, wie LETUJA GmbH gilt.
Das bedeutet, dass Du nur innerhalb des zugelassenen Zeitraums Deine Weiterbildung absolvieren kannst/musst und diese nur bei dem genehmigten (und im Bildungsgutschein vermerkten) Bildungsanbieter.
Einen Termin mit Deiner Agentur für Arbeit bzw. Deinem Jobcenter vereinbaren.
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung der Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen. Weiterbildunginteressierte können Prämiengutscheine noch bis Ende 2021 erhalten.
Zielgruppe
Arbeitnehmer
Voraussetzungen
Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche oder Du bist in Elternzeit oder Pflegezeit.
Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr beträgt höchstens 20.000 € (bei verheirateten 40.000 €).
Fördersumme
50 %, max 500,- €
Mehr Infos
0800 26 23 000
Der Hamburger Weiterbildungsbonus ist ein von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördertes Projekt zur Qualifizierung von Beschäftigten. Um die berufliche Zukunft von Hamburgern und Hamburgerinnen zu sichern, werden schnell und unbürokratisch Geldmittel für Weiterbildungen zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe
Beschäftigte & Selbständige
– Personen mit einem Erstwohnsitz in Hamburg.
– Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden)
– Personen, die bei einem Hamburger Unternehmen, mit weniger als 250 Beschäftigten, arbeiten
– Personen in geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
– Personen, die aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt in Hamburg erhalten.
Voraussetzungen
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen. Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen bzw. der notwendigen fachlichen Qualifikation durchgeführt werden.
Fördersumme
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €. Geprüft wird die bestmögliche Förderung, die im Einzelfall auch höher ausfallen kann.
Mehr Infos
040 / 211 12 – 539 und -533
Antrag
Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm „Weiterbildung in Niedersachsen” aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten. Außerdem können Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten unterstützt werden. Gefördert werden individuelle, am Markt existierende Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen. Eine anteilige Förderung können Unternehmen für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten laufend bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen. Mit einem Zuschuss von bis zu 50 % fördert das Land die Ausgaben für die Qualifizierungen sowie die Personalausgaben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme.
Zielgruppe
Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Fördersumme
Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, mind. 1.000 €
Mehr Infos
0511 30031-333
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Zielgruppe
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
Voraussetzungen
Du kannst einen Bildungsscheck erhalten, wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 € (mehr als 40.000 bis max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen kannst und Deinen Wohnsitz in NRW hast.
Fördersumme
50 %, max 500 €
Mehr Infos
0211 837-1929
Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 €.
Zielgruppe
abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt zwischen 20.000 und 40.000 € – bzw. zw. 40.000 und 80.000 € bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern)
Fördersumme
50%, max. 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Mehr Infos
0800 5888 432
Antrag
Das Land Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2020 die Förderkriterien des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ überarbeitet und fördert nun im erweiterten Umfang Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und freiberuflich Tätige.
Zielgruppe
Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitenden
Voraussetzungen
Liegt Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammenveranlagte), dann muss die Weiterbildung in Schleswig-Holstein durchgeführt werden (Durchführungsort).
Fördersumme
Kosten für Weiterbildungsseminare unter 160 € bzw. unter 16 Stunden werden nicht bezuschusst. Maximal wird ein Zuschuss bis 1.500 € pro Seminar und Teilnehmer gewährt.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat mindestens 50 % der Seminarkosten zu tragen. Freiberufler und Inhaber von Kleinstbetrieben müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen.
Mehr Infos
0431 9905-2222
Das Land Thüringen unterstützt seine Bevölkerung auf dem Weg zu mehr und besseren Bildung. Das Programm “2.3. Weiterbildungsscheck” in Zusammenarbeit mit dem ESF wurde bis 31.12.2021 verlängert und nimmt die Anträge für Weiterbildungen mit dem Enddatum 30.06.2022 an.
Zielgruppe
Arbeitnehmer und Selbständige
Voraussetzungen
Das zu versteuernde Jahreseinkommen soll zwischen 20.000 und 40.000 € – bzw. zwischen 40.000 und 80.000 € bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern). Bitte beachte, dass der Weiterbildungsscheck nur einmal jährlich ausgestellt werden kann.
Fördersumme
Zuschuss bis 1.000 €
Mehr Infos
0361 2223-145 -301 -423
Du willst trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen? Die Deutsche Rentenversicherung hilft Dir dabei. Sie finanziert Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet Leistungen zur Teil habe am Arbeitsleben. Diese Leistungen sollen Deinen Arbeitsplatz möglichst erhalten oder Dir neue Berufschancen eröffnen.
Zielgruppe
Arbeitnehmer, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch Rehabilitationsleistungen wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine deutliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Persönliche Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationen erfüllst Du, wenn
- Deine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch Rehabilitationsleistungen bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit die drohende Minderung abgewendet werden kann oder
- die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine deutliche Verschlechterung abgewendet werden kann oder
- bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Gleiches gilt, wenn ein anderer in Aussicht stehender Arbeitsplatz erlangt werden kann, falls die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes nach Feststellung des Trägers der Rentenversicherung nicht möglich ist.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben musst Du zusätzlich eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Du kannst diese Leistungen erhalten, wenn
- Dir ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder
- die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann oder
- Du zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren zurückgelegt hast.
Beziehst Du eine Erwerbsminderungsrente oder hast Du Anspruch auf eine große Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, erfüllst Du stets die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation.
Wenn bei Dir keiner dieser Punkte zutrifft, ist die Agentur für Arbeit Dein Ansprechpartner.
Fördersumme
bis zu 100% der Lehrgangskosten
Mehr Infos
0800 1000 4800
Antrag
Wie geht es beruflich weiter nach der Bundeswehr? Vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst muss der Weg zurück in das zivile Arbeitsleben sorgfältig vorbereitet werden. Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt Dich bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch Weiterbildung.
Zielgruppe
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) steht für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizierinnen und Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersbegrenzung (BO 41) und Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) zur Verfügung.
Voraussetzungen
Neben aktiven Bundeswehrsoldaten haben auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Anspruch auf eine qualifizierte Beratung. Die Beratungspflicht des Berufsförderungsdienstes endet maximal sieben Jahre nach dem Ende der Dienstzeit in der Bundeswehr.
Fördersumme
Die Fortbildungskosten können bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden, der sich nach der Dauer der Verpflichtungszeit bemisst. Für SaZ und BO41 steht darüber hinaus ein zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung zur Verfügung.
Stehen die Weiterbildungskosten in Zusammenhang mit Deinem Beruf und dienen dessen Förderung (“berufliche Veranlassung”), akzeptiert das Finanzamt folgende Fortbildungskosten – in der Regel in unbegrenzter Höhe – als Werbungskosten:
- Weiterbildung im ausgeübten Beruf (Seminare, Spezialkurse etc.)
- Umschulungen
- Zweite oder weitere Ausbildung nach abgeschlossener erster Berufsausbildung
- Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, z.B. Lehre
- Aufbau- bzw. Zweitstudium
Welche Kosten werden anerkannt?
- die konkret zuordenbaren Seminar- bzw. Studiengebühren,
- die ggf. anfallenden Prüfungsgebühren
- die Kosten für notwendige Literatur und Arbeitsmaterialien
- verursachte Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung etc.) Hier kannst Du entweder tatsächliche Kosten ansetzen (z.B. Bahnkarte für 169 €) oder Entfernungspauschale zu je km 0,30 €.
Nicht abzugsfähig sind Kosten für Reiseausstattung (Koffer, Reisekleidung etc).
Die Werbungskosten trägst Du in die Anlage N Deiner Steuererklärung ab Zeile 31 ein.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn Dein Unternehmen als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf hat oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist.

Mit dem im Wesentlichen am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Arbeit-von-morgen-Gesetz wurden die Förderleistungen nochmals verbessert:
- bei 20% der Beschäftigten (KMUs mit 10 bis < 250 MA – 10%), die an Weiterbildung teilnehmen, werden die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt um jeweils 10 Prozentpunkte erhöht
- Möglichkeit von Sammelanträge bei vergleichbaren Qualifikationen, Bildungszielen oder Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten
- die erforderliche Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahme von mehr als 120 Stunden
- zusätzliche Anreize für eine Weiterbildung im Betrieb, indem bei Weiterbildungen während der Kurzarbeit die vom Arbeitgeber allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden können, wenn die Bildungsmaßnahmen bestimmten Standards gerecht wird.
Weitere Infos und Antragstellung
Mit dem Förderprogramm “Bildungsscheck Brandenburg” unterstützt die ILB im Auftrag des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg.
Zielgruppe
Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Voraussetzungen
Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt.
Fördersumme
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; mind. 1.000 € (Zuschussbetrag); pro TN pro Antrag max. 3.000 €; max. einmal im Kalenderjahr pro Zuwendungsempfänger
Mehr Infos
0331 660-2200
Antrag
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme geltend machen.
Zielgruppe
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Fördersumme
Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat:
– bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
– bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind
(u. a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds und Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte).
Zielgruppe
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm „Weiterbildung in Niedersachsen” aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten. Außerdem können Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten unterstützt werden. Gefördert werden individuelle, am Markt existierende Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen. Eine anteilige Förderung können Unternehmen für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten laufend bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen. Mit einem Zuschuss von bis zu 50 % fördert das Land die Ausgaben für die Qualifizierungen sowie die Personalausgaben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme.
Zielgruppe
Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten
Voraussetzungen
Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen müssen seitens der Unternehmen mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanziert werden. Das Unternehmen kann die Kofinanzierung zudem durch die während der Dauer der Qualifizierung fortgezahlten Löhne und Gehälter (Ausgaben für Freistellungen) leisten, allerdings maximal bis zur Höhe der Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Das Unternehmen muss dazu einen schriftlichen Freistellungskostennachweis erbringen.
Als anrechenbare Personalausgaben für Teilnehmer/innen werden auf Grundlage eines Pauschalsatzes von 19 € pro Qualifizierungsstunde anerkannt.
Fördersumme
Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, mind. 1.000 €
Mehr Infos
0511 30031-333
Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.
Zielgruppe
Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen
Voraussetzungen
Das Unternehmen hat einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.
Fördersumme
bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden, max. 1.500 € je Teilnehmer. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 € je Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Mehr Infos
0800 5 888 432
Antrag
Mit dem Landesprogramm „Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland“ bietet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr großen Unternehmen seit 2016 einen finanziellen Anreiz, Beschäftigte gezielt im Hinblick auf den technologischen Wandel zu qualifizieren, um so die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Gefördert werden Inhouse-Schulungen in Präsenz im Unternehmen und als Online-Formate sowie externe Qualifizierungsmaßnahmen.
Zielgruppe
Mitarbeiter großer Unternehmen
Voraussetzungen
Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die mindestens 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf mehr als 43 Mio. € beläuft.
Fördersumme
40 % der förderfähigen Kosten, (mind. 10.000 €) begrenzt auf maximal 2 Mio. € je Projekt.
Mehr Infos
0681 501-3800
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter. Damit setzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen Anreiz für Betriebe und Beschäftigte zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zielgruppe
Mitarbeiter KMUs
Voraussetzungen
Zu Beginn des Förderverfahrens ist eine Registrierung als KMU notwendig.
Fördersumme
50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten der Beschäftigten, bis zu 2.000 € pro Beschäftigtem und Maßnahme, ab 200 € Seminargebühren (netto)
Mehr Infos
0681 5867-99045
Das Land Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2020 die Förderkriterien des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ überarbeitet und fördert nun im erweiterten Umfang Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und freiberuflich Tätige.
Zielgruppe
Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitenden
Voraussetzungen
Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfängerin bzw. des Förderempfängers unter 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammenveranlagte), dann muss die Weiterbildung in Schleswig-Holstein durchgeführt werden (Durchführungsort).
Fördersumme
Kosten für Weiterbildungsseminare unter 160 € bzw. unter 16 Stunden werden nicht bezuschusst. Maximal wird ein Zuschuss bis 1.500 € pro Seminar und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer gewährt. Der Arbeitgeber hat mindestens 50 % der Seminarkosten zu tragen. Freiberufler und Inhaber von Kleinstbetrieben müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen.
Mehr Infos
0431 9905-2222
Weiterbildungsausgaben sind Betriebsausgaben i.S.d. Handels- und Steuergesetze und werden ergebnis- (und steuerlast-)mindernd bilanziert.